AGB


1. Die Versteigerungsbedingungen werden durch Abgabe eines Gebotes anerkannt.

2. Der Bieter haftet für sein Gebot persönlich, auch wenn er für Dritte steigert und deren Namen angibt.

3. Die Beschreibungen bzw. Bezeichnungen der zur Versteigerung gelangenden Gegenstände werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff BGB dar.

4. Der Ausruf erfolgt zu den im Katalog angegebenen Preisen. Gebote unter den Ausrufpreis werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Überangebot nicht erfolgt. Bei Auseinandersetzungen oder Zweifeln am Zuschlag oder wenn der Meistbietende den Zuschlag nicht gelten lassen will, ist der Versteigerer berechtigt, neu auszubieten.

5. Die Steigerungsraten werden vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird in der Regel um 5-10%.

6. Schriftgebote werden gerne entgegengenommen (brieflich oder per Fax). Das Angebot wird durch den Auktionator so vertreten, als wäre der Bieter persönlich anwesend. Der Zuschlag muss nicht mit dem Höchstgebot übereinstimmen. Es ist von Vorteil, so früh wie möglich zu bieten, da im Falle von zwei gleich hohen Geboten der erste Eingang (Datum) berücksichtigt wird. Telefonische Gebote oder Gebote per EMail können nicht entgegengenommen werden.

7. Der Kaufpreis ist sofort nach der Auktion in DM-Währung in bar bzw. Euroscheck in Verbindung mit einer gültigen Scheckkarte an den Auktionator zu entrichten. Zuzüglich zum Zuschlagpreis wird ein Aufgeld in Höhe von 15% erhoben. Schriftbieter verpflichten sich, eine Zahlungsfrist von 14 Tagen (im Ausland 21 Tage) nach Erhalt der Rechnung einzuhalten.

8. Die im Katalog abgedruckte Version der AGB ist maßgeblich.