Hinweise für schriftliche Gebote


Wenn Sie nicht persönlich zur Auktion kommen können, gibt es trotzdem eine Möglichkeit, das begehrte Sammlerstück zu ersteigern: durch ein schriftliches Gebot!

Die Vorgehensweise ist ganz einfach. Nehmen wir an, der Ausruf für das Los, das Sie interessiert, beträgt € 100,00 , und Sie entscheiden sich für ein Limit von € 125,00 für Ihr Gebot. Das bedeutet, dass Sie bis maximal € 125,00 bieten würden, aber froh sind, wenn Sie billiger zum Zuge kommen.

Jetzt gibt es drei Möglichkeiten:

1. Es tritt kein weiterer Bieter auf; dann erhalten Sie den Zuschlag zum Ausruf - also zu € 100,00.

2. Es gibt weitere Gebote (schriftlich oder im Saal), die bis € 115,00 gehen. Sie erhalten den Zuschlag mit der nächsten Steigerungsstufe, in diesem Fall mit € 120,00.

3. Es gibt weitere Gebote (schriftlich oder im Saal), die bis € 130,00 gehen. Der Zuschlag erfolgt zu € 130,00, und Sie gehen leer aus - bei diesem Gebot!

Nicht vergessen:

Ihr Limit bezieht sich nur auf Ihr Gebot. Bei der Abrechnung kommen Bietergebühr (+ 15 %) und eventuelle Kosten für Porto und Verpackung hinzu!