Hinweise für schriftliche Gebote
Wenn Sie nicht persönlich zur Auktion kommen können, gibt es trotzdem eine Möglichkeit, das begehrte
Sammlerstück zu ersteigern: durch ein schriftliches Gebot!
Die Vorgehensweise ist ganz einfach. Nehmen wir an, der Ausruf für das Los, das Sie interessiert, beträgt €
100,00 , und Sie entscheiden sich für ein Limit von € 125,00 für Ihr Gebot. Das bedeutet, dass Sie bis maximal
€ 125,00 bieten würden, aber froh sind, wenn Sie billiger zum Zuge kommen.
Jetzt gibt es drei Möglichkeiten:
1. Es tritt kein weiterer Bieter auf; dann erhalten Sie den Zuschlag zum Ausruf - also zu € 100,00.
2. Es gibt weitere Gebote (schriftlich oder im Saal), die bis € 115,00 gehen. Sie erhalten den Zuschlag mit
der nächsten Steigerungsstufe, in diesem Fall mit € 120,00.
3. Es gibt weitere Gebote (schriftlich oder im Saal), die bis € 130,00 gehen. Der Zuschlag erfolgt zu €
130,00, und Sie gehen leer aus - bei diesem Gebot!
Nicht vergessen:
Ihr Limit bezieht sich nur auf Ihr Gebot. Bei der Abrechnung kommen Bietergebühr (+ 15 %) und eventuelle Kosten
für Porto und Verpackung hinzu!